Oberer Geisberg 12
96129 Geisfeld

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Lesenswert:
Stellungnahme des staatlichen Bauamtes zu den Ortsumgehungen vom 22.06.2016
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Zitate:
"Aus Sicht des Staatlichen Bauamtes müssen West- und Südumgehung nicht zwingend gemeinsam gebaut werden, da beide Abschnitte getrennt voneinander verkehrswirksam sind."

„Die mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg abgestimmten Trassenführungen liegen fast ausschließlich auf den bereits ausgemarkten Flächen, so dass nur in kleinen Teilbereichen Grunderwerb notwendig wird.“

Der alte Ortskern von Geisfeld - im Hintergrund ist die Trassenführung der Umgehungen erkennbar.

 

Westliche Umgehung

 

Südliche Umgehung

 

 

Planungsunterlagen Ingenieurbüro Sauer
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